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Hinrichtung am Anger

Die Hinrichtung der Kindsmörderin Sachse aus Seega 1752 auf dem Anger in Frankenhausen

Die von Kaiser Karl V. (HRR) und den Reichsständen 1532 beschlossene »Peinliche Gerichtsordnung« sah die Tötung eines Kindes als eine Straftat an. Vielfach wurden insbesondere nicht ehelich gezeugte Kinder von der eigenen Mutter des Lebens beraubt. Aus heutiger Sicht wird gerade das 18. Jahrhundert als »Jahrhundert des Kindermordes« betrachtet. Johann Heinrich Pestalozzi (1746 – 1827), ein hervorragender Pädagoge seiner Zeit, hielt hierrüber fest:

»Verhülle dein Antlitz, Jahrhundert. Zu Tausenden werden meine Kinder von der Hand der Gebärenden erschlagen.«

Im Sommer des Jahres 1752, am 18. August, endete das Leben einer jungen Frau aus dem wenige Kilometer südlich von Frankenhausen gelegenen schwarzburgischen Amtsdorf Seega durch Hinrichtung auf dem Obermarkt, dem Anger, der Nebenresidenz der Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt. Die Hinrichtung erfolgte durch Enthauptung mit dem Schwert. Doch welche Tat rechtfertigte in den Augen der Zeitgenossen die Vollstreckung des Todesurteiles durch den Scharfrichter?

Tat aus Verzweiflung

Die junge Frau, die in den Akten als die »Sachse« benannt wurde, lebte in dem zum Amt Arnsburg gehörigen Dorf Seega. Das Amt leitete seinen Namen von der gleichnamigen Burg oberhalb des Dorfes Seega im Durchbruchstal der Wipper her. Die große Wipper durchschneidet hier den Gebirgszug der Hainleite, dessen Höhen im Süden von Frankenhausen zu sehen sind.

Kurz nach der Geburt hatte die junge Frau dem Kind das Leben genommen. Der Vater des Kindes hatte sich nicht zu ihr bekannt. Durch das unehelich zur Welt gekommene Kind befürchtete die Mutter, aus der Dorfgemeinschaft ausgegrenzt zu werden. Ihre Verzweiflungstat sollte ihr Schande ersparen. Die Tat blieb allerdings nicht im Verborgenen und wurde den Dorfbewohnern gewahr. Sie wurde inhaftiert und ins Gefängnis nach Frankenhausen geworfen.

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Die Dörfer Seega und Günserode bildeten ursprünglich das Amt Arnsburg. Da die Burg- bzw. Schlossanlage Arnsburg, teilweise auch Arensburg genannt, im Bauernkrieg 1525 zerstört und nicht wieder aufgebaut wurde, verlagerte sich der Amtssitz nach Frankenhausen.
Reste der Arnsburg mit Schankwirtschaft um 1930.

Rein juristisch wären eine Untersuchung und die Durchführung eines Gerichtsverfahrens in Seega möglich gewesen. Die Möglichkeiten des Amtes waren jedoch eingeschränkt. Die dem Amt ihren Namen gebende Burg war bereits im Bauernkrieg 1525 zerstört worden, die Reste der Ruine dienten als Baumaterial. Seega wurde zwar noch schriftlich als Amt geführt, war jedoch seit dem 17. Jahrhundert mit dem Amt Frankenhausen zum »Amt Frankenhausen und Seega« zusammengelegt worden. Bis zur großen Justizreform im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 1850 blieb dies so. So fand der Prozeß in Frankenhausen statt.

Minutiöse Vorbereitung der Vollstreckung

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Seega gehörte seit 1356 zum Herrschaftsgebiet der Grafen bzw. Fürsten von Schwarzburg. Seit dem 18. Jahrhundert wurde das Amt Arnsburg als Bestandteil des Amtes Frankenhausen betrachtet. Offiziell aufgehoben wurde das Amt nicht. Bis zur Justizreform 1850 wurden beide Ämter als »Amt Frankenhausen und Seega« geführt.
Reste der Arnsburg im Frühjahr 2011.

Die Mutter hatte die Tötung ihres Kindes gestanden. Der für Frankenhausen zuständige Amtsrichter und die Gerichtsschöppen waren sich daher in der Urteilsfindung schnell einig geworden. Minutiös wurden die öffentliche Verkündung und letztlich die Vollstreckung vorbereitet. Zum einen wurde dies als ein großes öffentliches Ereignis angesehen, zum anderen gab es auch Befürchtungen über ein mögliches Aufbegehren einzelner Untertanen aus Stadt und Umland.

So ordnete der Stadtrat am 16. August 1752 das Bäcker- und Fleischerhandwerk als auch die Garköche an, die Stadt ausreichend mit Lebensmitteln für den bevorstehenden Tag der Hinrichtung zu versehen. Verschiedene Bürger der Stadt waren angewiesen, markante Straßen und Hausecken zu besetzen, die Feuerspritzen bereitzuhalten und gut zu bewachen. Beide Nachtwächter bekamen am 17. August die Aufgabe, den Eingang zum Rathaussaal mit Spießen zu bewachen. Nicht alle sollten eingelassen werden, denn hier trafen sich vor der Urteilsverkündigung die Gerichtsschöppen.

Amtsrichter brach über ihr den Stab

Am 18. August, in den frühen Morgenstunden, wurde auf dem Untermarkt das Halsgericht bestehend aus Stühlen und Tischen aufgerichtet. Der Amtsrichter in Begleitung von Mitgliedern des städtischen Rates nahm hier Platz. In der rechten Hand hielt er einen bloßen Degen, in der linken einen weißen Stab. Umringt waren sie vor allem von den Bürgern der Stadt und den Bauern aus den umliegenden Dörfern. Nun wurde die Beschuldigte vom Gefängnis zum Markt gebracht. Nachdem sie ihr Geständnis wiederholte, brach der Amtsrichter über ihr den Stab und die Mitglieder des Halsgerichtes warfen Tisch und Stühle um.

Unter wiederholtem Läuten des »Armesünderglöckchens« auf dem Rathause wurde die junge Frau auf den Obermarkt gebracht und hier dem Scharfrichter zur Vollstreckung des Urteiles übergeben. Auch auf dem Anger hatte sich eine große Menschenmenge zusammengefunden und umstand als Schaulustige die aufgebaute Hinrichtungsstätte. Vor, während und nach der Hinrichtung belustigte sich die Menge wie auf einem Volksfest. Nachdem der Scharfrichter seines Amtes gewaltet hatte, hielt der erste Diakon der Stadt »eine schöne Rede an das Volk unter freiem Himmel«.

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Ansicht des Angers aus der Zeit um 1910. Als hier 1752 die Hinrichtung vollzogen wurde, war der Platz ohne Bewuchs. Die Bepflanzung erfolgte erst ab 1883

Anatomische Untersuchung des Leichnams

Der Leichnam der Gerichteten wurde dem Landphysikus (Amtsarzt des Amtes Frankenhausen) Dr. Säuberlich zu anatomischen Studien übergeben. Als Ort der anatomischen Untersuchung, die angeblich im Dienste werdender Mütter durchgeführt werden sollte, war das Hospital St. Severin südöstlich vor den Stadtmauern von Frankenhausen, an der heutigen Stiftstraße gelegen, ausersehen worden. Doch das gesamte Hospital weigerte sich dies zuzulassen, protestierte beim Rat und appellierte an diesen. Da Hingerichtete nicht auf dem städtischen Friedhof beigesetzt werden durften, wurden sie fast immer im Umfeld des Hospitals bestattet. Allerdings musste der Rath klein beigeben und Dr. Säuberlich wurde der so genannte »Pelzboden« für seine Studien eingeräumt.

Widerstände gegen die Hinrichtung sind nicht bekannt geworden. Die Gerichtsakte selbst ist heute noch im Stadtarchiv vorhanden.

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