Suchen

logo100

Einführung

»Wir affen au einem jezlien bürgere fride in ſeiner behauſunge«

Gerichtsbarkeit und Kriminalfälle vom Mittelalter bis zur Neuzeit in der Kyffhäuserregion

Den Wortlaut des Titels unserer Sonderausstellung haben wir den Statuten der Stadt Bad Frankenhausen entnommen. Die Statuta Civitatis Franckenhusanae, durch Graf Heinrich XXXIV. von Schwarzburg den Bürgern von Frankenhausen 1534 auferlegt und bestätigt, regelten das Zusammenleben der Einwohnerschaft auch im rechtlichen Sinne. Bereits im zweiten Artikel versprachen Landesherr und Stadtrat einem jeden Einwohner den Schutz eines friedvollen Zuhauses.

Von Raub und Todschlag bis zur Hexerei

Doch das friedliche Miteinander konnte durch einfache Verstöße und Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten von erheblicher Tragweite gestört oder erschüttert werden. Um einfache Delikte kümmerte sich der Stadtrat im Namen der Bürgerschaft selbst. Schwerwiegende Straftaten wie Raub, Todschlag und Mord aber auch Vorwürfe der Hexerei hingegen wurden im Namen des Landesherrn von seinen Beamten und Juristen verfolgt und verhandelt.

Aus heutiger Sicht erscheinen uns Prozessführung und die Ermittlung eines Geständnisses als zum Teil unmenschliche Handlungen. Um eine gerichtliche Entscheidungsfindung herbeizuführen, wurde vom Spätmittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Folter angewendet. Verband sich das Urteil mit der Todesstrafe, konnte die Hinrichtung selbst zu einer langwierigen Tortur werden.

Umfangreiche Sammlung von Dorit und Dieter Fox

In einer gemeinsamen Ausstellung wenden sich das Regionalmuseum und die Ausstellungsgestalter Dieter und Dorit Fox aus Neukirchen/Pleiße der Thematik Gerichtsbarkeit zu. Seitens des Museums werden historisch verbürgte Gerichtsfälle als auch ins Reich der Sagen tendierende Vorfälle aus der Kyffhäuserregion dargestellt. Geschildert werden Schloss Frankenhausen als einstigem Sitz des Amtsgerichtes nebst Gefängnis, der Raubritter Friedrich von Heldrungen im 14. Jh., die letzte Hinrichtung auf dem Galgenberg bei Frankenhausen 1824, ein Hexenprozess 1680 und ein schwerer Raubmord 1899 in Oldisleben, die Verurteilung einer Kindsmörderin aus Seega 1752, eine Beziehungstat 1785 in Artern, der »Schwarzburgische Prinzenraub« 1865 oder Geschichten die sich um Sühnekreuze der Region ranken.

Seitens der Sammlerfamilie Fox werden Folter- und Hinrichtungsmethoden vom Mittelalters und der Frühen Neuzeit aufgeführt, die in aller Deutlichkeit veranschaulichen, welchen Torturen wirkliche wie vermeintliche Straftäter im Verlauf des Prozesses unterworfen sein konnten.

Um unsere Webseite für Dich optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmst Du der Verwendung von Cookies zu. Es werden nur folgende anonymisierte Daten von Google Analytics ausgewertet: Dauer der Sitzung. Anzahl der Seitenbesucher. Welche Seiten wurden besucht. Absprungrate. Damit können wir feststellen, welche Inhalte für unsere Besucher interessant sind und welche Themen nicht. Diese Information hilft uns dabei, in Zukunft unsere Webseite für Besucher besser zu gestalten, somit profitieren alle von dieser Analyse. Der Verwendung von Google Analytics-Cookies kann jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widersprochen werden.