»Wir affen au einem jezlien bürgere fride in ſeiner behauſunge«
Gerichtsbarkeit und Kriminalfälle vom Mittelalter bis zur Neuzeit in der Kyffhäuserregion
Den Wortlaut des Titels unserer Sonderausstellung haben wir den Statuten der Stadt Bad Frankenhausen entnommen. Die Statuta Civitatis Franckenhusanae, durch Graf Heinrich XXXIV. von Schwarzburg den Bürgern von Frankenhausen 1534 auferlegt und bestätigt, regelten das Zusammenleben der Einwohnerschaft auch im rechtlichen Sinne. Bereits im zweiten Artikel versprachen Landesherr und Stadtrat einem jeden Einwohner den Schutz eines friedvollen Zuhauses.
Von Raub und Todschlag bis zur Hexerei
Doch das friedliche Miteinander konnte durch einfache Verstöße und Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten von erheblicher Tragweite gestört oder erschüttert werden. Um einfache Delikte kümmerte sich der Stadtrat im Namen der Bürgerschaft selbst. Schwerwiegende Straftaten wie Raub, Todschlag und Mord aber auch Vorwürfe der Hexerei hingegen wurden im Namen des Landesherrn von seinen Beamten und Juristen verfolgt und verhandelt.
Aus heutiger Sicht erscheinen uns Prozessführung und die Ermittlung eines Geständnisses als zum Teil unmenschliche Handlungen. Um eine gerichtliche Entscheidungsfindung herbeizuführen, wurde vom Spätmittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Folter angewendet. Verband sich das Urteil mit der Todesstrafe, konnte die Hinrichtung selbst zu einer langwierigen Tortur werden.
Umfangreiche Sammlung von Dorit und Dieter Fox
In einer gemeinsamen Ausstellung wenden sich das Regionalmuseum und die Ausstellungsgestalter Dieter und Dorit Fox aus Neukirchen/Pleiße der Thematik Gerichtsbarkeit zu. Seitens des Museums werden historisch verbürgte Gerichtsfälle als auch ins Reich der Sagen tendierende Vorfälle aus der Kyffhäuserregion dargestellt. Geschildert werden Schloss Frankenhausen als einstigem Sitz des Amtsgerichtes nebst Gefängnis, der Raubritter Friedrich von Heldrungen im 14. Jh., die letzte Hinrichtung auf dem Galgenberg bei Frankenhausen 1824, ein Hexenprozess 1680 und ein schwerer Raubmord 1899 in Oldisleben, die Verurteilung einer Kindsmörderin aus Seega 1752, eine Beziehungstat 1785 in Artern, der »Schwarzburgische Prinzenraub« 1865 oder Geschichten die sich um Sühnekreuze der Region ranken.
Seitens der Sammlerfamilie Fox werden Folter- und Hinrichtungsmethoden vom Mittelalters und der Frühen Neuzeit aufgeführt, die in aller Deutlichkeit veranschaulichen, welchen Torturen wirkliche wie vermeintliche Straftäter im Verlauf des Prozesses unterworfen sein konnten.