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Gerichtswesen

Straftaten in Bad Frankenhausen und Umgebung aus dem Jahr 1899

Zum Raubmord in Oldisleben

»Nach uns gewordenen Mit‌teilungen iſt in dem Befinden der Frau Müller und des noch lebenden Kindes keine Beſſerung eingetreten. – Der in Haft genommene Schmiedemeiſter Börner iſt bis jetzt noch nicht wieder freigelaſſen worden. – Die gemeldete Verhaftung eines Bruders des Börner auf dem Bahnhofe in Sangerhauſen beruht auf einem Irrtum. …«

Vom Oldisleber Raubmord

»In aller Stille und ohne jedes Aufsehen ist, wie bereits gemeldet, am Sonntag Abend der des Mordes verdächtige Schmiedemeister Wilhelm Börner aus Oldisleben in Weimar eingeliefert und dem Landgerichtsgefängnis zugeführt worden. …«

Zum Raubmord in Oldisleben

»Das Müller’ſche Töchterchen iſt am Dienstag Abend nun auch geſtorben. Frau Müller ſoll ſich auf dem Wege der Beſſerung befinden; die Fieber haben nachgelaſſen und der Appetit iſt ein beſſerer; es iſt Hoffnung vorhanden, daß ſie als einzige unter den 4 Opfern, den räuberiſchen Ueberfall überlebt. Sichere Anhaltspunkte zur Ermittlung des Mörders fehlen noch immer. …«

Zum Raubmord in Oldisleben

»Unter großer Teilnahme fand am Freitag Nachmittag 3 Uhr die Beerdigung der vierjährigen Hilda Müller, des dritten Opfers der ruchloſen That in der Müller’ſchen Familie, ſtatt. Der reich mit Kränzen geſchmückte Sarg wurde von jüngeren Mitgliedern der Schützengeſellſchaft getragen. …«

»...Ueber die Zukunft des zum Tode verurteilten Mörders Sachſe kann jetzt Beſtimmtes noch nicht mitgetheilt werden. Sachſe hat vorerſt das Recht, gegen ſein Urteil binnen 10 Tagen Reviſion beim Reichsgericht einzulegen. Von dieſem Rechte hat jedoch Sachſe bis jetzt keinen Gebrauch gemacht und wird dies wohl auch nicht thun, da ihm nach ſeinen Bekundungen in der Schwurgerichtsverhandlung, welcher auch der Vorſtand unſerer Juſtizabteilung Herr Staatsrat Hauthal beiwohnte, ſchon vor ſeiner That bekannt war, das er Todesſtrafe zu gewärtigen habe. Ob ſeitens Sr. Durchlaucht unſeres Fürſten das Sachſe’ſche Todesurteil Unterzeichnung erfahren wird, darüber gehen die Anſichten auseinander, weil es die erſte verhängte Todesſtrafe ſeit Regierungsantritt unſeres Fürſten iſt. Tritt Unterzeichnung des Todesurteils ein, ſo dürfte aller Vorausſicht nach die Hinrichtung Sachſes im Landgerichtsgefängnis Rudolſtadt vor ſich gehen. Bei eventueller Umwandlung des Urteils zu lebenslänglicher Zuchthausſtrafe wird Sachſe ſein Leben im Zuchthaus Halle beſchließen.«

Zum Raubmord in Oldisleben

»Die ſchwerverletzte Frau Müller iſt am ſelbigen Tage, an dem der des Mordes verdächtige und in Unterſuchungshaft befindliche Schmiedemeiſter Börner wegen mangelnder Beweiſe aus der Haft entlaſſen worden iſt – wovon wir bereits am gedachten Tage unſern Leſern Mit‌teilung machten-, mittelſt Krankenwagen nach der Univerſitäts-Klinik in Jena überführt worden. …«

Zum Raubmord in Oldisleben

»Nachdem der Schmiedemeiſter Börner aus der Haft entlaſſen und ſeine Unſchuld aufs Beſtimmteſte nachgewieſen worden iſt, ſcheint das Verbrechen vorläufig unaufgeklärt zu bleiben; man glaubt aber mit Sicherheit annehmen zu dürfen, daß der Mörder nicht unter den Oldislebern, ſondern außerhalb zu ſuchen iſt; als Beweis dafür mag dienen, daß der Gemeindebehörde in Oldisleben ſeit einiger Zeit anonyme Briefe aus benachbarten größeren Städten zugehen, worin mitgeteilt wird, daß ſich der Mörder in Sicherheit befinde und es ſich mit dem geraubten Gelde ſchön leben laſſe. (Eine Frechheit ſondergleichen!)«

»Ein Sittlichkeitsverbrechen ward geſtern in Ringleben an einem 8jährigen Mädchen, der Tochter des Handarbeiters Auguſt Thiemert II, verübt. …«

Aus dem Gerichtsſaale. Rudolſtadt, 21. Juli

»In heutiger Sitzung der Ferien-Strafkammer des Landgerichts ſtand Verhandlung an über die ſchon von uns teilweiſe berichteten unzüchtigen Handlungen des im April 1829 in Bendeleben geborenen Handarbeiters Ernſt Weiße in Frankenhauſen. Der aus der Unterſuchungshaft vorgeführte Angeklagte iſt Vater von 6 Kindern und bis jetzt gerichtlich unbeſcholten. Verübt hat Weiße im Mai d. J. unſittliche Vergehen in 5 Fällen an 9 bis 12jährigen Mädchen in Frankenhauſen. Weil der Angeklagte im Greiſenalter, bisher ſchuldfrei und die nicht ſchweren Thaten unter Einfluß des Schnapses begangen wurden, kamen mildernde Umſtände in ausgiebigſter Weiſe in Anwendung. Erkannt wurde eine 1jährige Gefängnisſtrafe nebſt 5 Jahren Ehrenrechtsverluſt. Von der Staatsanwaltſchaft waren 2 Jahre Gefängnis beantragt.«

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