Burgen und Wehranlagen
Die Burg mit ihren steinernen Mauern, Zinnen und Türmen gilt als Inbegriff von Herrschaftsausübung, Wehrhaftigkeit und Wohnkultur im Hochmittelalter. Zunächst stand das Recht, Burgen zu errichten, allein dem König zu. Der Burgenbau unter den salischen und staufischen Königen und Kaisern diente der Sicherung des recht beträchtlichen Reichsgutes im Kyffhäuserumland.
Im 12. und 13. Jahrhundert ging das Befestigungsrecht an Landesfürsten und mächtige Territorialherren über. Die von ihnen errichteten Burgen sicherten den Aufbau eigener Herrschaftsgebiete.
Nicht selten erfolgte dies zu Lasten des einst umfangreichen Reichsgutes. Sowohl im Kyffhäusergebirge als auch auf den Höhen von Hain- und Windleite finden sich die mehr oder minder gut erhaltenen baulichen Reste einst bedeutsamer Reichs-, Grafen- und Adelsburgen.
Mehrheitlich handelt es sich bei den auf uns überkommenen Burgen um Höhenburgen. Wir finden sie - wie die Reichsburg Kyffhausen, die Rothenburg, die Arnsburg, die Falkenburg und die Sachsenburgen - auf einem günstig gelegenen Plateau, einem Felsvorsprung oder der Höhe eines Berges. Weit weniger Spuren haben sich von den Niederungsburgen erhalten. Sie wurden in den folgenden Jahrhunderten vielfach überformt. So erhebt sich auf den Resten eines mittelalterlichen Vorgängerbaues heute Schloss Frankenhausen.
Arnsburg
Foto: Ansicht 2011, Sammlung Regionalmuseum Bad Frankenhausen
Burg Kyffhausen
Oftmals erscheinen die Namen der Burgen in der Region im Zusammenhang militärischer Auseinandersetzungen zwischen den Königen aus dem Hause der Salier, Staufer und Welfen und den mächtigen Territorialgewalten des Reiches. Im Brennpunkt des Geschehens oftmals - die in ihrer Dominanz unvergleichliche - Burg Kyffhausen.
Ihre wohl höchste Vollendung in Bau und Funktion fand die mittelalterliche Burg in der Zeit der Staufer im 12. und 13. Jahrhundert. Als Wehranlagen verloren die Burgen in den nachfolgenden Jahrhunderten rasch an Bedeutung. Einige von ihnen wie Rothenburg und Sachsenburgen wahrten allerdings über das Mittelalter hinaus ihre Funktion als Verwaltungs- und Wohnsitz.