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Reformation

Erste Ansätze in der Grafschaft Schwarzburg

Cyriakus Taubenthal, Pfarrer im östlich von Frankenhausen gelegenen Dorf Ringleben, näherte sich seit 1523 als erster Theologe der schwarzburgischen Gebiete zwischen Kyffhäuser und Hainleite der Reformation Martin Luthers an. Daraufhin verhört und ernsthaft ermahnt, entzog er sich durch Flucht in die Reichsstadt Nordhausen dem Zugriff des streng katholischen Heinrich XXXI. von Schwarzburg (regiert 1493-1526). Seine Predigten im Sinne der Reformation zogen die Einwohner der umliegenden Dörfer und der Stadt Frankenhausen in Scharen nach Ringleben. Die an ihm vollzogenen Verhöre auf der Burg Frankenhausen, einem Vorgängerbau des heutigen Schlosses, ließen die Burg in den Augen der Bevölkerung als »Bollwerk gegen die Reformation« erscheinen. Einer der ersten Angriffe während der Bauernkriegsunruhen richtete sich daher gegen die Burganlage, die erobert, geplündert und teilweise erheblich beschädigt wurde.

Insbesondere gegen Graf Heinrich XXXI. und seine Regierung richtete sich der Ende April 1525 ausbrechende Aufstand in der Salzstadt Frankenhausen. Getragen wurden die »Bauernkriegsunruhen« vor allem durch die Inhaber, Betreiber und Arbeiter der Salzsiedestätten. Im Verbund mit den in Aufruhr geratenen Bauern der Umgebung formulierten sie Anfang Mai des Jahres ihre Forderungen in den so genannten »14 Frankenhäuser Artikeln«. Gleich im ersten Artikel forderten sie, den Pfarrer selbst wählen zu können, damit er ihnen das Evangelium und Gottes Wort ohne alle menschliche Hinzufügung predige.

14 artikel frankenhausen 1525 1000
14 Frankenhäuser Artikel vom April/Mai 1525
(nach Horst Müller, Heft 12 Museumsschriftenreihe, 1989; Kurzform »Frankenhäuser Artikel«)
Original im »Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden«
Faksimile: Stadtarchiv Bad Frankenhausen, Urkundensammlung

14 Artikel der Frankenhäuser Bauern im Mai 1525

  1. Ist unser wille und meinung, das wir ganze gemein ein pfarrer, der uns das ewangelium und gots wort lauter und und clar ane alle menschen zusatzung, predige, anzunehmen und zu entsetzen macht haben.
  2. Das wir nicht mehr noch weniger zu geschos gedenken zu geben, wan man vor 200 jarn hat getan, und keine beschwerung noch steuer darneben, auch geistlichen noch weltlichen kein zins zu reichen nach zu geben.
  3. Kein bodtinst zu tun gesinnet wieder der herschaft noch dem adel.
  4. Sein nicht gemutig, voigteigelt zu geben.
  5. Das acker, weinwachs, wiesen, alle gutter und zugehrung des gotshauses werden umb ein zimlich gelt verkauft und geburlicher geschos davon zu reichen anderen ecken gleich.
  6. Wollen wir wasser, weide, gehulze und wiltpane frei haben einem itzlichen zu seiner notturft in seine behausung zu gebrauchen.
  7. Ein itzlicher burger ader bauer, so die sachen nicht peinlich begriffen, wirdet mit keinem gefengnis ader gewaltsamer tat zu belaidigen noch zu bescheren, sondern noch gelegenheit zu strafen und in seinen vier pfelen friedesam sitzen lassen.
  8. Das martgelt und weinzol frei, sundern das wegegelt sein ganz zu hoben.
  9. Ein itzlicher inwhoner stadt und dorfer bier zu brauen macht hab noch loblichen ufgerichten ordnung, die dorinnen ufgericht und bewilliget wirdet, und hie zu Franckenhusen zwei bier mit ustgestackten zeichen zu brauen.
  10. Das gerichte uber hals und hand sei der stadt und rat zu Franckenhusen, wie vor alters gewest, zu haben und noch rechte damit zu gebaren.
  11. Es sollen auch die pfenner macht haben, den kauf des salzs zu erhohen ader zu ernidern am gelde noch gelegenheit der zeit und des feuerwerks, kunftig mit einem salzmaß zu geben, und darneben keiner aufgeschlossen bau und borngelt gefreiet sein und gleiche burde tragen.
  12. Das alle uswendig vor der stadt zu Franckenhusen wonen, wasser und weide mit den inwhonern gebrauchen, dem rate underworfen und schosbar sein und allen artikeln stadt und rat zu Franckenhusen gehorsam.
  13. Das die gemein der stadt Franckenhusen den rat zu erwehlen, zu bestettigen und zu entsetzen macht haben und darneben eine lobliche ordenunge ihres lohns und aller notturft uszurichten mechtig sein.
  14. Das das verliehen gelt durch den rat nehst abgegangen der gemein uf das bret widerumb geantwort werde, auch vorwustung der teiche von dem nehst abgegangen rate widerumb erbauet und besatzt.

Hauptkirche der am Aufstand teilnehmenden Pfänner oder Salzherren und der Salzknechte war die Oberkirche in der Oberstadt. Die Ausweisung und Vertreibung der als Anhänger von Thomas Müntzer als auch Martin Luthers angesehenen Prediger nach der Schlacht bei Frankenhausen deutet darauf hin, dass in der Stadt Anhänger der Reformation gepredigt haben. Es ist daher naheliegend, die Oberkirche als eine Wirkungsstätte der Reformation in Frankenhausen zu betrachten. Ob auch Thomas Müntzer eine der Frankenhäuser Kirchen zum Predigen vor den Aufständischen nutzte, ist nicht zu belegen.

Mit der Niederlage der Aufständischen in der Schlacht bei Frankenhausen endeten vorerst alle reformatorischen Ansätze. Georg der Bärtige von Sachsen (1471-1539), Zeit seines Lebens ein treuer Anhänger des katholischen Glaubens, zudem einer der Sieger in der Schlacht und Lehnsherr der Schwarzburger, ließ alle evangelischen Prediger aus dem schwarzburgischen Gebiet um Frankenhausen ausweisen. Wer dem Gebot nicht Folge leistete, hatte mit Verfolgung und Bestrafung zu rechnen. Seine gegen die Ausbreitung der Reformation gerichteten Maßnahmen zeitigten Erfolg. Für die kommenden Jahre bis zu Herzog Georgs Tod 1539 wurden alle Versuche, die Reformation einzuführen, unterbunden.

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Kirche in Ringleben
Quelle: Wikswat (Eigenes Werk) [GFDL or CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

 

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