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Überlieferung

Die Musikfeste in der schriftlichen Überlieferung

Die musikalischen Veranstaltungen Kantor Johann G. F. Bischoffs fanden frühzeitig die Aufmerksamkeit der Musikwissenschaft. Bereits 1812 bezeichnete der Sondershäuser Ernst Ludwig Gerber, Verfasser des Tonkünstlerlexikons, die musikalischen Aufführungen von 1810 als großes Konzert und Fest. Das Konzert des Jahres 1804 hatte jedoch noch keinen Widerhall gefunden. Auch Kantor Bischoff selbst benannte die Konzertaufführung des Jahres 1804 nicht als Musikfest. Sein 1816 der Schulbibliothek übergebener und 1886 von Bürgermeister Paul Lemcke veröffentlichter Schriftwechsel trägt den Titel:

»Verschiedene Briefe und Nachrichten über die von mir hier zu Frankenhausen in den Jahren 1810, 1811, 1815 und … zu Erfurt in den Jahren 1811 und 1812 veranstalteten großen Thüringischen Musikfeste«

Erst der Archiediakon, Musikschriftsteller und Volksschauspieldichter Hugo Greiner aus Halle/Saale erhob die Konzertaufführung von Haydn's »Die Schöpfung« 1804 in den Rang eines Musikfestes. In seiner in der Unterkirche gehaltenen Festansprache nannte er Frankenhausen »die Wiege der deutschen Musikfeste«. Seine Sichtweise fand durch die von ihm verfasste Festschrift und die über den mitteldeutschen Raum hinaus verbreiteten Pressemitteilungen rasche Verbreitung. Die von ihm entworfene Inschrift der Gedenktafel am Turm der Unterkirche ist noch heute sichtbares Symbol seiner Betrachtungsweise.

Namhafte Musikwissenschaftler und Musikpädagogen wie Dr. phil. habil. Friedrich Wilhelm Paul Beinroth (1911 - 1994), Verfasser der Musikgeschichte der Musik- und Bergstadt Sondershausen und Prof. Dr. sc. Walther Siegmund-Schultze, festigten durch ihre Mitwirkung an den Jubiläumsmusikfesten und Festschriften der Jahre 1954 und 1979 die Auffassung, 1804 sei das Geburtsjahr der Deutschen Musikfeste.

Im Jahre 2006 erschien die Publikation »Die deutschen Musikfeste des 19. Jahrhunderts« des Schweizers Dr. Samuel Weibel, die bereits 2004 von der Universität Zürich als Dissertation angenommen worden war. Dr. Weibel legt überzeugend dar, warum das Musikfest des Jahres 1810 als das Erste in Deutschland, jedoch nicht im deutschsprachigen Raum anzusehen ist. Die Musikveranstaltung des Jahres 1804 stuft er nicht als Musikfest ein.

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