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Thüringer Hof (1/3)

Leider ist die Geschichte der zahlreichen Gasthöfe, Herbergen, Schankstätten und Traiteurwirtschaften (Speisewirtschaften), die sich um das Wohl der Fuhrleute, Händler, Badegäste und Einheimischen kümmerten, auf Grund spärlicher Quellen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht lückenlos darzulegen. Auch die in verschiedenen Schriften erwähnten Gasthöfe auf dem »Anger« entbehren jeglicher Grundlage. Außer dem »Geharnischten Mann«, der 1710 genannt wird, ist aus dem 18. Jahrhundert und noch früherer Zeit bis heute keine weitere Gastwirtschaft bekannt.

Der älteste verbliebene Nachweis auf eine Gastwirtschaft im Thüringer Hof geht auf das Jahr 1771 zurück. Am 7. Januar 1771 bittet der Schützenhauptmann Johann Philipp Zech bei der »Fürstlichen Schwartzburgischen Regierung« um die »Gastgerechtigkeit« in seinem auf dem »Anger« gelegenen Haus. Auf diesen Antrag hin überprüften einige Abgeordnete des Stadtrates am 22. Januar, ob in dem, »auf den Anger zwien H. Meyern und Barügenmaer Swartzen« liegenden Wohnhaus die Möglichkeit besteht, einen Gasthof einzurichten.

Die Kommission stellte fest, dass genügend Räumlichkeiten vorhanden sind:

...als erſtli unten im Hauße eine Stube wele gedater H. Hof Factor zu ſeiner eigen Wirta zu gebrauen gedenet, und vor der untern Stube im Hauße ein großer Raum iſt, 2tens eine Treppe ho eine große Stube zur Gaſt Stube, und 3tens no eine Treppe ho eine große Stube und Cammer wele ebenfals ſehr wohl gebraut werden kan. Die Staung betreffent, befindet  bey der einfahrt wele von hinten bei den Sal Kothen dur Herrn Beer Sein denn in den Hof gehet und 15 Sue breit woran ein Su weler 28 Sue lang und 28 Sue breit, verſprit H. Beer wenn es nöthig den halben Su zu einen Pferde Stae maen zu laen.

Ein Schuh war ein gebräuchliches Längenmaß. Der Fuß, vom Schuh abgeleitet, hatte eine in den deutschen Städten und Ländern voneinander recht abweichende Ausdehnung. In Weimar z. B. galt das Maß für 281,98 mm und in Preußen immerhin 313,85 Millimeter. In Berlin lebte man halt schon immer auf großem Fuß!

In dem Dokument wird noch über weitere Möglichkeiten zur Unterbringung von Pferden und der Lagerung von Futter informiert. Zum Schluss des Berichtes wird vermerkt:

..., wegen die woentlien Sonnabends Margte wäre no zu gedenen, das ſoler nit etwa gehindert werden möte dur eine Ein, oder Ausfahrt, wele Verhinderung oder Erbauung einer Thorfahrt  der H. Factor Ze entſagt und nit geehen ſoe, wir alſo auf dieſe Arth nit anders melten können als das H. Beers Hauß zu einer Gaſtwirtha gebraut werden könne...

Der Bericht wurde von den vier Kommissionsmitgliedern am 24. Januar 1771 unterschrieben.

Nadem auf das vom 7ten Jan. an uns gelangte Hofürſtl. Regierungs-Reſcript, das von He. Süenhauptmann Ze geehene Geſu um Concedirung (Genehmigung) einer Gaſt-geretigkeit, wir deße Hauß und Zugehör dur einige abgeordnete Raths Kämmerer und Vierleute, in Augenein nehmen laen, und, die von ſolen au darhin bekannt, dieſes Hauß alſo befunden worden daß es zu einer Gaſtwirta ſaſam geräumig und  wohl ie, übrigens deßen Lage au in einen derer beſten Theile der Stadt, am Ober-marte woſelbſt nur ein einziger Gaſthof derzeit vorhanden iſt und ſolen no kein ſonderlies Bedenen zur Zeit wieder das Zee Geſu vor zu walten einet; …

Damit wird bestätigt, dass zu diesem Zeitpunkt nur ein Gasthof - »Der geharnischte Mann« - auf dem Anger existierte. Bedenken gab es also nicht, ein weiteres Wirtshaus zu eröffnen. Das Hotel »Zum Mohren«, dessen Gebäude noch heute an der Nordseite des Platzes zu sehen ist, wurde erst 1804 vom Gastwirt Linke eröffnet. Das erste Inserat zur Existenz unseres Hotels ist im Frankenhäuser Intelligenzblatt vom 17. April 1776 zu finden, aber unter dem Namen »Zur goldenen Krone« oder nur »Zur Krone«. In der Anzeige wird darüber informiert, dass hier theologische, juristische und historische Bücher zur Auktion angeboten werden.

Der erste Wirt, Johann Philipp Zech, wohnte, wie auch sein Vater Johann Georg Zech, zunächst in Ringleben. Vater und Sohn sind aber nicht im Geburtsregister von Ringleben aufgeführt. Also kann man davon ausgehen, dass die Familie Zech keinesfalls in diesem kleinen Nachbarort geboren, sondern zugezogen ist.

1747 heiratete der Herr Medicus, Prediger und Kaufmann Johann Philipp Zech die aus Frankenhausen stammende Anna Sophia Schlegelin in Ringleben. Der Vater der Braut war der Advocat Herr Adam Nicolaus Schlegel, also keine unbedeutende Person in Frankenhausen. Der einzige Sohn des jungen Paares, Gotthold Günther Zech wurde am 10. Januar 1748 geboren. Die Tochter, Veronica Elisabeth, am 29. Dezember 1751 geboren, starb schon bevor sie das erste Lebensjahr erreicht hatte.

Seit 1751 trug Johann Philipp Zech bereits die Berufsbezeichnung »Fürstlicher Hoffaktor«. Ein Hoffaktor oder Hofjuwelier war ein für finanzielle Angelegenheiten beschäftigter selbständiger Kaufmann. Sie arbeiteten im 16. bis 18. Jahrhundert an Fürstenhöfen und beschafften den Landesherren Geld- und Sachmittel zur Durchführung ihrer Vorhaben, sowie bei dem Erwerb von Luxusgütern und der Herstellung von Münzen. Der größte Teil der Hoffaktoren waren Juden. Man bezeichnete sie deshalb auch als Hofjuden. Der entscheidende Grund für deren Dominanz in Geldgeschäften war das Zinsverbot für Christen. Ihnen war es nicht gestattet, Geld gegen Aufpreis an andere Christen zu verleihen.

Ob die Familie Zech ebenfalls dem jüdischen Glauben angehörte, ist bis zum heutigen Zeit-punkt nicht bekannt, da - wie schon erwähnt - keine Informationen über ihre Herkunft vor-liegen.

Die Familie Zech zog 1753 nach Frankenhausen. Johann Philipp Zech war nach wenigen Jahren eine angesehene Persönlichkeit der Stadt. In einem Einwohnerverzeichnis von 1762, das anlässlich des Aufsatzes des Knopfes auf dem neu erbauten Oberkirchturm verfasst wurde, erscheint Herr Zech unter der Rubrik: »Charakterirte, craduirte und andere vornehme dermahlen ahier befindlien Perſonen«. Ab 1764 übernahm er als Schützenhauptmann die Leitung der Schützengesellschaft von Frankenhausen.

Mit der Bewirtschaftung seines Gasthofes »Zur goldenen Krone« wohl noch nicht ausgelastet, erwarb er ab »Reminiscere« (2. Fastensonntag zwischen Aschermittwoch und Ostern) 1773 als Pächter den Ratskeller der Stadt. Die Pachtzeit betrug zu diesem Zeitpunkt immer 3 Jahre. Den Zuschlag erhielt derjenige Bewerber, der das höchste Angebot machte. Natürlich prüfte der Stadtrat im Vorfeld, ob die Bewerber über das nötige Geld verfügten und »keinen Dreck am Stecken« hatten. Nach den drei Jahren als Ratskellerwirt bewarb sich Herr Zech erneut und bekam wiederum von 1776 bis 1779 den Zuschlag. Der Pachtvertrag war an einige Bedingungen geknüpft. Der Wirt hatte z. B.:

...aerley Sorten Weine als: Spanien, fran – Rhein, Moſeler, Franen- und andere ausländie Weine, ingleien Zerbſter – Ronne-burger, Naumburger und Merſeburger Bier, jedo von letern jährli nur 24 Kufen (Kufe – Hohlmaß für Bier; 1 Preußische Kufe betrug rund 4,5 hl) , von denen übrigen ermeldeten Bieren aber ſoviel er vertreiben und verkaufen kan, ….

Das Ende dieser Pacht erlebte der Herr Zech nicht mehr. Er verstarb am 2. Mai 1779 im Alter von 53 Jahren. Der Schützenhauptmann Johann Philipp Zech wurde mit 10 Laternen auf dem Frankenhäuser Friedhof begraben. In der Zahl der Laternen spiegelte sich das Ansehen der verstorbenen Person wieder. Einfache Bürger der Stadt kamen nicht zu einer solchen Ehre.

Nach dem Tode Zechs führte seine Witwe, Anna Sophia Zech, mit Unterstützung ihres Sohnes, das Gasthaus »Zur goldenen Krone« und den »Ratskeller« weiter. Nach Ablauf der Pachtzeit übernahm noch einmal ihr Sohn Gotthold Günther Zech den Ratskeller. Auch die Führung der Schützenkompanie übertrug man ihm.

»Die Krone« blieb weiterhin in Besitz seiner Mutter. Das beweist eine Ratsakte vom März 1782, in der sämtliche Gastwirte mit Übernachtungs- und Ausspannmöglichkeiten vom Stadtrat über die Feuerordnung, insbesondere mit Umgang von offenen Licht in Stallungen, aktenkundig belehrt wurden. Hier finden wir auch die Unterschrift von Anna Sophia Zech.

Wie lange die Familie Zech die Gastwirtschaft »Die Krone« führte, ist nicht bekannt. Anna Sophia verstarb 76jährig am 27. Dezember 1801. Wahrscheinlich fand der Verkauf des Gasthofes einige Zeit nach ihrem Tod statt.

Um 1780 müssen die Herren Geistlichen der Stadt so ihre Mühe gehabt haben, ihre »Lämmchen« vom Gang zur Sonn- und Feiertagspredigt zu überzeugen. Speziell das starke Geschlecht saß viel lieber beim Bier, Branntwein und Wein, als den frommen Reden der Diener Gottes zu lauschen. Deshalb sah man sich veranlasst, eine hochfürstliche Anordnung zu beschließen, die festlegte, dass alle Bier- und Brandweinschenken sowie Kramläden an solchen Tagen »weder halb no ganz geöffnet, au zu Vermeidung aes Unfugs« sein dürfen. Die Ratsdiener hatten zu überprüfen, ob alle Besitzer solcher Häuser dieser Verfügung nachkamen. Einen entsprechenden Umlauf zur Kenntnisnahme dieser Bestimmung hatte auch 1782 der Ratskellerwirt Zech unterschrieben.

1805 wird der Sattler Heinrich Ferdinand Till als Gastwirt erwähnt.

Aus Verkaufsinseraten und einem Eintrittskartenverkauf im »Frankenhäuser Intelligenzblatt« geht hervor, dass der Herr Till der neue Wirt in der »Krone« ist. Über Till gibt es wenige Informationen. Am 30. März 1774 geboren, heiratete er 1798 die Tochter des Seehäuser Kantor in der Seehäuser Kirche. Er hatte einen denkbar ungünstigen Zeitpunkt getroffen, um eine Gastwirtschaft zu betreiben. Die Befreiungskriege von 1813 bis 1815 erreichten auch Frankenhausen mit all ihren Kriegslasten. Durch die zahlreichen Einquartierungen, Spannfuhren, Kontributionen, Lazarettkosten und Lieferungen aller Art hatten die Schulden der Stadt eine enorme Höhe erreicht. Die Kriegskosten der Stadt betrugen von 1806 – 1815 145.000 Taler.

Till spendiert Gedenkstein

Vom Oktober 1813 bis März 1814 waren 25 Generale, 3344 Offiziere und 98200 Soldaten in der Stadt untergebracht. Welche Belastungen dies für jeden einzelnen Einwohner und insbesondere für die Gastwirte bedeuteten, kann man sich gut vorstellen.

Einer der wenigen, der sich trotz der Nöte nicht beklagte, war Ferdinand Till. Warum auch immer?

Im Unterschied zu den anderen Gastwirten hatte er die einrückenden Kosaken anstandslos beköstigt und mit Marschverpflegung versorgt. Er war der Einzige, der nach dem Abzug der Russen an die Stadtverwaltung keine Entschädigungsforderung stellte. Ganz im Gegenteil, auf seinen Auftrag hin und von ihm finanziert, wurde der Kosakenstein westlich von Frankenhausen aufgestellt. Noch heute ist dieser Stein dort zu sehen. Zum Andenken an das Eintreffen der ersten Kosaken in der Stadt, hatte man das Datum 13. April 1813 und dazu noch der Name des Auftraggebers »TILLE« eingemeißelt. Der Name wurde zu diesem Zeitpunkt, was allgemein üblich war, nicht einheitlich geschrieben. So finden wir die Schreibweise Till, Tille, Tillen und Tills.

1820 informierte Ferdinand Till die fremden Badegäste:

wele ſowohl die Speiſen na ihrer Logie bekommen, als au bey mir ſpeiſen können, ſo mae i ſoles hierdur bekannt und können die Preiße und Bedingungen, bey mir, in der Krone, erfraget werden

Damals hatten die Gäste der Wirtshäuser wohl nicht nur ordentlich gezecht, sondern vertrieben sich auch die Zeit beim »verderblichen Hazard-Spiele« (Glücksspiel). Deshalb sah sich die Fürstliche Regierung genötigt, eine Verordnung zum Verbot von Glücksspielen zu erlassen. Jeder Hausbesitzer oder Wirt, der in seiner Wohnung, seinem Gasthof oder seiner Schenke, Hazardspiele wissentlich zuließ, sollte beim ersten Mal mit 30 Reichstalern und im Widerholungsfall mit 60 Taler bestraft werden. Jeder der,

mit Banquemaen in Farao, Sneiden, Würfeln, Tresao, Grobhäuſern, Häufeln, Quinze, Baet, Treize, Bingtun Boulet ec.

zu solchen Spielen verleidete wurde mit 20 bzw. 40 Talern zur Kasse gebeten. Wie im Einzelnen da gespielt wurde, ist heute zum großen Teil nicht mehr nachvollziehbar.

Spielteilnehmer hatten 10 bis 20 Reichstaler (rtl.) zu zahlen, und selbst Zuschauer mussten mit drei oder fünf rtl. Geldstrafe rechnen. Denuncianten (heute umgangssprachlich – Petzen) bekamen ein Drittel der Geldstrafe, dessen Name auf Verlangen verschwiegen bleiben sollte, auch wenn er selbst mitgespielt hatte. Selbst die Strafe wurde ihm erlassen. Das zweite Drittel bekam die Obrigkeit und den verbleibenden Anteil das Waisenhaus–Institut sowie die Kasse »zu milden Bestimmungen«. Konnte jemand die Geldstrafe nicht aufbringen, wurden »ver-hältnismäßige Gefängniß – Leibes – oder Zuthaus - Strafen« verhängt.

1822 erfolgte ein Besitzerwechsel des Gasthofes: am 23. März, »Namiags 2 Uhr« soll der Gasthof

...zur goldnen Krone, in welen 6 heibare Zimmer, 8 Kammern, 2 große Keer, zwei Gewölbe, wovon das eine zur Handlung geeignet iſt, und für wenigſtens 50 Pferde Staung befindli nd, im hiegen Rathskeer, mielſt Auction verkau werden

Den Verkauf leitete der Advokat Wippermann.

Erstanden hat den Gasthof der Brau- und Pfannherr Johann Christian Joachim John. 1824 erscheint er bereits unter dem neuen Namen: »zum thüringer Hof«. Was den Wirt zu dieser Namensänderung der Wirtschaft bewog, wird wohl nicht mehr geklärt werden können. Bereits ab 7. Juni 1830 veräußert John die verschiedensten Gegenstände, was auf das Aufgeben des Gasthofes schließen lässt. So bietet er Tische, Stühle, Canapees (Sofas), Bettstellen, Feder-betten, Bettüberzüge, Braugeräte, Wein-, Bier-, Essig-, Gurken- und Wasserfässer, Gläser sowie Wein- und Bierflaschen, Kronleuchter sowie Landwirtschaftsgeräte zum Verkauf an, um nur einige zu nennen.

Schon am 19. Juli verabschiedete sich John mit seiner Familie von seinen Freunden, Verwandten und Bekannten. Wegen der unverhofften, schnellen Abreise informierte er all diese Leute mit Hilfe des Frankenhäuser Intelligenzblattes. Da er seinen gesamten Hausrat verkaufte, ist anzunehmen, dass die Familie nicht nur verzogen, sondern nach Amerika ausgewandert ist.

Neuer Besitzer des Gasthofes wurde Gottfried August Rüdiger. In der Bekanntmachung vom 2. Juli 1830 teilte er mit, dass er:

Reiſende von höhern und niedern Ständen, wie au Fuhrleute und dergleien beſtens bewirthen werde, zeige i hierdur mit dem ergebenſten Bemerken an: daß i au Einheimie ſowohl als au Fremde von veriedenen Claen in- und außer dem Gaſthofe zu ſpeiſen geſonnen bin. Beſonders angelegt werde i es mir ſeyn laen, dur reele Bedienung und biige Preiſe das Zutrauen und die Zufriedenheit meiner Gäſte ſtets zu genießen, und bie um geneigten Zuſpru

Befestigung des Angers 1835

Der Großbrand von 1833, der fast die ganze Stadt vernichtete, verschonte den »Thüringer Hof«. Deshalb verlegte der Kaufmann Braune nach dem Brand vorübergehend sein Geschäft in die Gastwirtschaft des Herrn Rüdiger. Ab September 1837 konnte er wieder in seinem eigenen neu erbauten Haus in der Ratsgasse seine Waren, wie Düsseldorfer Senf, Zuckerbilder, Zitronat, Flachs, Französische Tapete und Bordüren feilbieten.

Die Familie Leuckart hatte von 1826 bis 1833 an der Westseite des Angers, wo 1825 drei Bürgerhäuser (vermutlich aus dem 16. Jahrhundert) abgebrannt waren, ein Wohn- und Geschäftshaus errichten lassen. Bis 1835 ließ Wilhelm Leuckart den Anger auf seine Kosten pflastern. Für die damalige Zeit ein großer Fortschritt, da durch die vor Schmutz starrenden Gassen und Plätze, die Riedgebiete, sowie offenen Gewässer in der Stadt, es immer wieder zur Verbreitung ansteckender Krankheiten kam. So beklagte man 1597 den Tod von 1200 Menschen und im Jahre 1626 fielen 1749 Frankenhäuser Bürger der Pest zum Opfer. Die Pflasterung des »Anger« war nicht ohne Eigennutz erfolgt, ganz im Gegenteil. Aus verschiedenen Akten geht hervor, dass Herr Leuckart der Meinung war, sich dadurch als Eigentümer des Platzes gebärden zu können.

Der Kaufmann war in den Wollhandel eingestiegen und nutzte den großen, nach der Pflasterung sauberen Platz, für die Lagerung und Trocknung der Wolle. Bei diesen Arbeiten wurde wohl auch das in einem Graben offen abfließende Wasser, dass von der »Rosenmühle« kam, und quer über den »Anger« in die »Kräme« floss, bis zum »Thüringer Hof« kanalisiert. Deshalb stellte Rüdiger 1836 beim Stadtrat den Antrag, auch vor seinem Lokal den Wasserlauf abdecken zu lassen, damit die Fuhrleute eine bequemere Zufahrt zu seinem Lokal bekamen.

Zunächst wurde der Rosenmüller Steinhäuser befragt, ob er irgendwelche Bedenken hätte. Der Müller bestand darauf, dass der Abfluss des Wassers weiterhin gewährleistet bliebe, und der Kanalbau in einer baulich korrekten Form erfolgen solle. Der Stadtrat stellte die Bedingungen, dass Rüdiger wiederum ein Geländer am Ausfluss, »eine Vorritung für die Waßer Söpfenden« anbringen und der Bau auf seine Kosten erfolgen müsse. Die Stadt verpflichtete sich zur künftigen Erhaltung des Kanals.

Zu diesem Zeitpunkt sah der »Anger« wohl so ähnlich aus wie heute. Auch Frucht- und Schweinemärkte wurden hier abgehalten. Erst im Jahre 1881 entfernte man das Pflaster, und ab 1883 zierten Grünanlagen den Platz. Hoffen wir, dass es nicht noch einmal knapp fünfzig Jahre dauert, bis die Stadtoberen sich durchringen, diese »Steinwüste« zu entfernen. Wie schön der Platz einmal aussah zeigen ältere Ansichtskarten.

Die wenigen Inserate im »Frankenhäuser Intelligenzblatt«, erwecken den Eindruck, dass der Gastwirt Rüdiger sich recht wenig um mehr Kundschaft bemühte. Möglicherweise hatte er auch ohne zusätzliche Werbung genug Gäste zu bewirten. Lediglich 1835 und 1837 informiert er die Badegäste über einen Mittagstisch, und dass während der Badesaison auch Speisen außer Haus geliefert werden.

Aus einer Bekanntmachung erfahren wir, dass für einige Tage der Herr Frühauf, pract. approb. Wund- und Zahnarzt aus Nordhausen seine Dienste im »Thüringer Hof« anbot. Er versprach einem »geehrten Publikum« das

...Einſeen einzelner unverderblier Zähne und ganzer Zahngebie, ſo wie mit aen übrigen Zahnoperationen...

und merkte weiter an:

...daß das Einſeen na meiner Methode außerordentli dauerha und größtenteils ganz merzlos iſt.

Im Mai 1848 informierte der Stadtrat, dass die Gasthäuser abends 10 Uhr geschlossen sein sollen und kein Bier mehr ausgeschenkt werden darf. Im Übertretungsfalle hatte der Wirt mit einem Taler und der Gast mit 15 Silbergroschen Geldstrafe zu rechnen. Ab August 1850 lockerte man diese Bestimmung, und die Gäste konnten bis 11 Uhr des Nachts ihr Bierchen trinken.

Schluss mit Preiswillkür

Jedoch sah sich das Fürstliche Schwarzburger Landratsamt im Jahre 1858  veranlasst, allen Ortsvorstehern ein Rundschreiben zu senden, da vermehrt Klagen aufgekommen waren, dass Reisende und Gäste zu viel Geld für Speisen und Getränke bezahlen müssten.

Deshalb bekamen sie den Auftrag, von den Wirten Preislisten anzufordern, diese zu prüfen, zu genehmigen, mit dem Siegel des jeweiligen Ortsvorstandes abzusegnen und ein oder mehrere dieser Exemplare in jedem Wirtshaus aushängen zu lassen.

Eine Preisliste aus dem Jahre 1859 gibt uns einen Einblick, was man zu dieser Zeit im »Thüringer Hof« zu zahlen hatte:

  Thaler Silbergroschen Pfennige
Ein Diner
bestehend i. Suppe, Gemüse, Fleisch, Braten, Salat u. Comp. Butter u. Käse
  10  
Ein Souper
best. i. Bouillon, Braten, Salat, Butter u. Käse
  2  
Eine Portion Butterbrod   2 6
Eine dgl. mit Braten, Wurst, Käse   5  
Eine Tasse Boullon mit Brödchen   2  
Eine Portion Kaffee mit Gebäck   5  
Eine dgl. mit Butter - Semmeln   5  
Eine Portion Chocolade m. Gebäck   6  
Eine Tasse Kaffee   1  
Ein Viertel Grog, Punsch, Glühwein   5  
Ein Glas Limonade od. Kalteschale   4  
Eine Flasche Champagner 2 15  
Ein Gläschen Rum, Arac, Cognac   1  
Ein Gläschen Schnaps (Brantwein)     6
Eine Flasche Lagerbier   2 6
Ein Seidel Lagerbier   1 6
Eine Flasche Selterwasser m. Zucker   6  
Ein Glas Zuckerwasser   1  
Ein Logement mit 2 Stearinlichten (Kerzen)   10  
Für Benutzung eines reinen Handtuchs u. Waschwasser   2  
Eine Heitzung   4  
Zwei Heitzungen an einem Tage   8  
Ein Logement für Handelsleute m. Licht   5  
Ein dgl. für Kutscher, Bedienten   2 6
Eine Metze Hafer   3 6
Ein Bund Heu   1 6
Eine Schütte Stroh   4  
Für Stallgeld am Tage für ein Pferd oder Kuh     6

Unterschrieben wurde die Liste von August Rüdiger und durch den Stadtrat am 1. April 1859 genehmigt.

Im April 1863 verstarb der Gasthofsbesitzer des »Thüringer Hofes« Gottfried August Rüdiger im Alter von 67 Jahren.

Wie lange die Wirtschaft noch in Besitz der Familie Rüdiger blieb, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Aus einem Inserat erfahren wir, dass am Sonntag, dem 26. Februar 1871 Frau Hulda Lichtenberg im »Thüringer Hof« gedenkt, ihren Gästen Nürnberger Bier vom Fass auszuschenken. Als einzige Quellen von der Existenz dieser Person dienen uns bis heute das »Geschoßmanuale« - ein Verzeichnis über die Grundstückssteuern und das Sterberegister des Kirchenamtes. Dort steht geschrieben, dass Frau Hulda Klara Henriette Lichtenberg am 22. September 1885, im Alter von 42 Jahren, starb. Ihr Mann stirbt 5 Jahre später.

Das Fürstliche Ministerium Schwarzburg-Rudolstadt erließ 1880 eine Verordnung gegen das »Bierspritzen«. Damit war gemeint, dass man das Bier durch Druckluft in die Trinkgefäße füllte, was bis heute noch mittels Kohlensäure allgemein üblich ist. Die »Experten« waren der Meinung, dass dies gesundheitsschädlich sei. Bei Zuwiderhandlung war mit einer Geldstrafe bis 50 Mark bzw. mit entsprechender Haftstrafe zu rechnen.

Ab 1881 wurde Constantin Apel als neuer Besitzer der Wirtschaft, die als »Gaſthof erſten Ranges« eingestuft war, genannt. Das Gebäude an der Ostseite des Angers liegend, bot mit dem schönen Neubau

20 gute Logir-, Fremden- und 3 Gaſtzimmer, Zimmer des Neubaues mit Balkon, Table d’ hot (gemeinsame Speisetafel im Hotel) namiags von 1 Uhr ab, in önſter Lage der Stadt, gegenüber dem neuen Bade. Logierhaus für Kurgäſte. Penon zu zivilen Preiſen.

Mit der Übernahme durch Apel gibt es endlich viel mehr zu berichten, was sich im »Thüringer Hof« zugetragen hat.

»Erleuchtung« durch Laternen

Für die Gäste des Wirtshauses, die abends gerne etwas länger beim Bier saßen, gab es ab Juni 1882 eine Erleichterung. Sie mussten nicht mehr im Dunkeln über den »Anger« nach Hause stolpern, da man einen »Kandelaber« – eine Straßenlaterne in Form von Armleuchtern – aufgestellt hatte. (Eine Nebenbedeutung des Wortes liegt in dem Gebrauch als Schimpfwort. Der Ursprung der Verwendung ist unklar, aber vermutlich handelt es sich um eine Verschleierungsform, um das ähnlich lautende, aber obszöne »Arschloch« zu vermeiden.)

Im gleichen Jahr wurde das »Angerthorhaus«, das zuvor der Restaurateur Zinke gekauft und der Stadt zum Abbruch geschenkt hatte, zum Zwecke der Angerverschönerung abgerissen. In diesem Hause wurde Thomas Müntzer am 15. Mai 1525 nach der Niederlage bei der Schlacht auf dem Hausberge und dem Ende der Bauernaufstände höchstwahrscheinlich entdeckt und verhaftet. Das »Angertor« oder auch als »Nordhäuser Tor« bezeichnet, eines der fünf Tore der Stadt, hatte man bereits 1832 abgetragen.

Verschiedenste Biersorten werden im Laufe der Jahre beim Wirt Apel gezapft:

  • Anſti von ff. (Abkürzung für sehr fein) Dortmunder Löwenbräu (1884),
  • Münener von Joſeph Sedlmayer (1886),
  • Psorrbräu, ff. Lagerbier und Pilſner von der Vereins - Brauerei Artern (1887),
  • Haerbräu aus Münen (1887),
  • Kyffhäuſer - Burg - Bräu aus der Brauerei Kelbra(1888),
  • Auguſtinerbräu, Münener Löwenbräu und
  • ff. Kelbraer Pilſner im Jahre 1894

Die Frankenhäuser Vergnügungsgesellschaften »Erholung«, »Reunion« und »Ressource«, sowie der Wissenschaftliche Verein trafen sich zu ihren Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Wirtschaft und probierten gewiss das ein oder andere Bier.

Obendrein verkaufte Apel des Öfteren lebende Fische außer Haus, wie Spiegelkarpfen und Schleie.

Damit in allen Gasthäusern zu gleichen Bedingungen Getränke ausgeschenkt wurden, trat ab dem 1. Januar 1884 das von Wilhelm I. erlassene Reichsgesetz, »betreff die Bezeinung des Raumgehaltes der Sankgefäße« in Kraft. Damit war die Geburtsstunde des Eichstriches gekommen, der bis zum heutigen Tage noch vorgeschrieben ist.

Darin war im Paragraph 1 u. a. nachzulesen, dass Schankgefäße in Gast- und Schankwirt-schaften mit einem begrenzenden Strich (Füllstrich) und in der Nähe des Strichs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Litermaß zu kennzeichnen waren. Die Markierung sollte durch Schnitt, Schliff, Brand oder Ätzung äußerlich sichtbar sein.

Etabliertes Hotel und Saalneubau

Der Abend des 17. Juli 1889 war ein bedeutendes Ereignis für den Wirt Apel im »Thüringer Hof«. Mittlerweile hatte sich das Haus zum Hotel etabliert. Etwa 200 Gäste, nicht nur aus Frankenhausen kommend und Badegäste, sondern aus den verschiedensten Orten der Umgebung, hatten sich eingefunden. Das Zusammentreffen galt der Einweihung des neu erbauten Saales. Das Gebäude stand im hinteren Teil des Grundstückes, dem Kurpark zu. Die unteren Räumlichkeiten sollten als Wirtschaftsräume dienen, während die erste Etage den Saal umfasste. Der Haupteingang war vom Vordergebäude erreichbar. Die Größe des Saales betrug 20 mal 10,5 Meter. Während der Badesaison sollte er als Speisesaal dienen.

Natürlich hatte der Wirt nun auch die Möglichkeit, größere Veranstaltungen durchzuführen. Zur würdigen Umrahmung der Einweihung spielte die Stadt- und Kurkapelle unter der Leitung des Musikdirektors Albert Wernicke. Auch für das leibliche Wohl war gesorgt, und die Festtafel machte dem guten Ruf einer vorzüglichen Küche der Frau Hotelier Apel alle Ehre.

Die in diesem Beitrag gemachten Äußerungen spiegeln die ganz persönliche Sichtweise des Verfassers, Peter Kawe, wider.

 

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