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Landes-/Kirchenherr

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Fürst Günther Viktor von Schwarzburg im Jahr seines Regierungsantrittes 1890 in Rudolstadt.
Foto, Sammlung Regionalmuseum Bad Frankenhausen

Die Einführung der Reformation in den Territorien der Grafen – und späteren Fürsten von Schwarzburg bedeutete keineswegs, dass sie die Kirchenhoheit über die evangelisch-lutherische Kirche uneingeschränkt ausüben konnten. In den Gebieten, die sie von anderen Territorialherren wie den Kurfürsten und Herzögen von Sachsen oder dem Erzbistum Mainz zu Lehen trugen, beanspruchten diese auch ein Mitspracherecht. Erst mit dem Beitritt zum Deutschen Bund 1815 und nachfolgenden Regelungen über den Tausch von Gebieten und Rechten mit dem Königreich Preußen 1816 und 1819 und dem Herzogtum Sachsen-Gotha 1823/25 brachten Schwarzburg-Rudolstadt die volle Souveränität. Schwarzburg-Sondershausen hatte sich ebenso 1816 mit Preußen geeinigt und damit die volle Landessouveränität erlangt.

Landeskirche in beiden Fürstentümern war die evangelisch-lutherische. In derselben übte nun der Fürst die Kirchenhoheit aus als Inhaber der ungeschmälerten Staatsgewalt sowie das Kirchenregiment im kirchenrechtlichen Sinne. Fürst Günther Viktor (1852 – 1925) war der letzte Fürst, der den Status eines Summus Episcopus inne hatte. In Schwarzburg-Rudolstadt (Regierungszeit 1890 – 1918) behielt er diese Stellung bis zu seiner Abdankung am 23. November 1918 inne. Mit der an diesem Tag ausgestellten Abdankungsurkunde wurden auch alle Geistlichen ihrer ihm gegebenen Eide entbunden. Im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, dass er nach dem Aussterben der Linie 1909 in Personalunion regierte, kam es 1918 bereits weit vor der Abdankung am 25. November zur Aufhebung der engen Bindung der evangelisch-lutherischen Landeskirche an Fürst und Staat. Die Eigenständigkeit der beiden schwarzburgischen Landeskirchen war nach Ausklang der Monarchie allerdings nur von kurzer Dauer.

Im Februar 1920 wurde der Zusammenschluss der einst selbständigen thüringischen Landeskirchen zur „Thüringer Evangelischen Kirche“ wirksam. Ihr gehörten auch die Landeskirchen beider Schwarzburg an. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab sich die Kirche eine neue Verfassung und nannte sich nun Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen. Durch die Vereinigung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen entstand zum 1. Januar 2009 die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland.

Indem der Landesherr die Kirchenhoheit beanspruchte und inne hatte, wurde seitens der evangelisch-lutherischen Landeskirche auch Fürsorge, Fürsprache und vor allem Präsenz erwartet. Gerade Fürst Günther Viktor, der letzte regierende Regent beider schwarzburgischer Staaten, erfüllte in den Augen seiner Landeskinder in und um Frankenhausen diese Erwartungen nur unzureichend.

Nur allzu selten zeigte er sich in den Kirchen, nahm an Gottesdiensten und herausragenden Veranstaltungen und Jubiläen teil. Die öffentliche Repräsentation überließ er weitgehend seiner Gemahlin, Fürstin Anna Luise (1871 – 1951). Weilte das Fürstenpaar auf Jagdschloss Rathsfeld im Kyffhäusergebirge, nahm die Fürstin an Gottesdiensten in der Unterkirche oder umliegenden Dorfkirchen teil, vertrat das Fürstenhaus anlässlich des so genannten Jubiläumsmusikfestes 1904 und führte Spendensammlungen für karitative Aufgaben aus. Im Spendenmarathon um den Erhalt der Oberkirche einschließlich des schiefen Kirchturmes 1909 bis 1911 übernahm Fürstin Anna Luise die Schirmherrschaft und ließ das Vorhaben einen Erfolg werden.

Obwohl Fürst Günther Viktor der Denkmalpflege viel Aufmerksamkeit widmete, wurden zusätzliche Landesmittel zum Erhalt regionaler Kirchen nur vereinzelt ausgegeben. Auf Schloss Rathsfeld erteilte er gar den Auftrag zum Umbau der Schlosskapelle in einen Empfangs- und Speisesaal für seine Jagdgäste. Sein Verhalten trug dem Fürsten teils öffentliche Kritik ein. Allerdings nur leise aus den Reihen der Landeskirche.

Auf ihrer Diöcesanversammlung 1911 in Frankenhausen stellten die Amtsträger heraus:

„Die Erneuerung und der Schmuck der Gotteshäuser sind für das kirchliche Leben von großem Werte.“

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Fürst Günther Viktor und Fürstin Anna Luise von Schwarzburg
Ansichtskarte anlässlich ihrer Silberhochzeit 1916
Foto: Sammlung Regionalmuseum Bad Frankenhausen
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Fürstin Anna Luise (Dame links) anlässlich der Spendensammlung zum Erhalt der Oberkirche im August 1911 in Frankenhausen.
Foto: Sammlung Regionalmuseum Bad Frankenhausen

Beklagt wurde ein Nachlassen im Kirchenbesuch. Dem Gottesdienst fern blieben immer mehr junge Menschen, insbesondere aus der „Arbeiterbevölkerung“. Die weitaus meisten Kirchenbesucher kamen aus dem „weiblichen Geschlecht“ und aus dem „älteren Bürgerstand“.

Der Analyse der Lage folgten Vorschläge zu Veränderungen:

„Auch könne durch öftere Gesänge der Kirchenchöre an Sonn- und Festtagen, wie in Esperstedt, und durch Einrichtung der Kirchenheizung eine Anregung zur Belebung des Kirchenbesuchs gegeben werden.“

Dennoch wurde eine Überarbeitung der aus dem Jahre 1854 stammenden Kirchenverfassung zu Gunsten einer Synodalverfassung für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gefordert. Da es keine „rein evangelisch-lutherischen Gemeinden“ mehr gab, pochte man nun auf das „Recht auf Eigenständigkeit“. Beide schwarzburgischen Fürstentümer sollten eine gemeinsame Landessynode erhalten.

Letztlich scheiterte das Vorhaben an den Grundsätzen:

„Eine Trennung von Kirche und Staat soll nicht erfolgen“

und

„Die Hoheitsrechte des Landesherrn sind beizubehalten“.

Zudem ging die Landeskirche in Schwarzburg-Sondershausen ihren eigenen Weg in eine vorübergehende Eigenständigkeit. Den Ausklang der Monarchie 1918 nahm die Diözese Frankenhausen gar zum Anlass, um bis 1920 über eine eigenständige Synodalverfassung zu beraten. Erst die gesamtthüringischen Entwicklungen wiesen dann den Weg.

 

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