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Adolf Martini

Aus dem Leben von Superintendent Friedrich Adolf Martini (1812 - 1872) -
dem Begründer der Kinderbewahranstalt

Beitrag aus dem Frankenhäuser Wochenblatt 2007

Nachdem sich dankenswerterweise unser aus Bad Frankenhausen stammender Heimatforscher, Eckhard Pförtner, der Geschichte des nun 160 Jahre bestehenden Kindergartens in der Schlossstraße angenommen hatte (siehe Amtsblatt Nr. 22 vom 01.11.2006), soll nun dem Menschen gedacht werden, dessen Wirken die Gründung der ersten Kinderbewahranstalt in unserer Stadt zu danken ist, Superintendent Friedrich Adolf Martini.

Geboren wurde Martini 1812 in Schlotheim, einer kleinen Stadt, die damals zur so genannten Unterherrschaft Frankenhausen des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt gehörte. Zunächst besuchte er die Schule seiner Heimatstadt, an der sein Vater Schulrektor war. Da zu diesem Zeitpunkt die Unterherrschaft über kein Gymnasium verfügte, besuchte er das Gymnasium in der Residenz Rudolstadt. Anschließend studierte er in Jena und Göttingen Theologie, bestand 1843 sein Examen und trat als Diakon in den Frankenhäuser Kirchendienst. Recht bald nahm er die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen wahr, die, bedingt durch die Industrialisierung, auch an der Stadtgrenze von Frankenhausen nicht halt machten.

Frankenhausen, bis dahin geprägt von Landwirtschaft, Salz- und Wollhandel, Handwerk und zaghaften Ansätzen eines funktionierenden Kurbetriebes, erlebte die ersten Anfänge einer sich ansiedelnden Industrie. In den 1940er und 1950er Jahren etablierten sich die Zigarren- und Zuckerfabrikation, die Anzahl der Knopfmacherwerkstätten nahm sprunghaft zu. Viele Erwachsene, Männer wie Frauen, die zuvor anderen Tätigkeiten nachgingen oder zu Hause waren, gingen nun einer Arbeit in den Werkstätten der Zigarrenfabrikanten oder in der Zuckerfabrik nach.

Die Kinder der oftmals kinderreichen Familien blieben nicht selten allein und sich selbst überlassen zu Hause. Eine Alternative sah Martini in der Einrichtung einer Kinderbewahranstalt. Unter dem Begriff »Kinderbewahranstalt«, dessen Bestandteil »Anstalt« eher abschreckend klingt, ist nichts anderes zu verstehen, als ein Kindergarten. Im Spätsommer 1846 stellte Martini sein Projekt, dass er dabei als »Pflegekind meiner Gedanken und Wünsche« bezeichnete, dem einflussreichen Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Minister und Geheimen Rat Wilhelm Heinrich Carl August von Witzleben (1797 -1862) vor. Dieser bestärkte Friedrich Adolf Martini in seinem Vorhaben und bewog den regierenden Fürsten, Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt (1793 - 1867), der Gründung seine Zustimmung zu erteilen. In seinem Dankschreiben vom 23.10.1846 an von Witzleben offenbarte sich Martini erstmals schriftlich über sein Anliegen:

Exceentime! In Folge der gnädigen und herzlien Anſprae, mit weler Ew. Exceenz an dem Tage, wo i mir erlaubte meine unterthänige Aufwartung zu maen, mi begrüßten, wagte i eine Bie auszuſpreen, die on längſt mein Herz erfüte; Ew. Exceenz hörten mi nit blos gnädig und huldvo an, ſondern äußerten augeneinli Ihre Freude über meinen Entluß, eine Kinder-Verwahr-Anſtalt hier zu gründen, gaben mir die wohlwoendſten Ratläge und zuglei au die Vererung der eignen Mitwirkung; hierüber hoerfreut ja wahrha beglüt, beeilte i mi, in Ausführung zu bringen, wozu Ew. Exceenz mir riethen, i verband mi mit Herrn Carl Hornung, Cammercommiär Sartow, Kaufmann Bärenklau; jeder verſpra dem Andern, na Kräen thätig zu ſein, um mögliſt viele Theilnehmer hier in Frankenhauſen zu erween.

Um jedo vorher eine genaue Kenntniß von der inneren Einritung einer Kinder-Verwahr-Anſtalt zu bekommen, reiſte Herr Carl Hornung mit mir na Nordhauſen. Na bereierter Kenntnis ging es nun an das Werk, ein jeder von uns ſute Unterrien zu Beiträgen zu ſammeln. Au dieſes iſt nun geehen. Wer irgend zu geben im Stande iſt - wenige abgerenet - wi  na Kräen betheiligen und die herzlie, die agemeine Freude über ein ſoles Unternehmen verwite alſo bald die unangenehmen Eindrüe, die dur die kalte und unfreundlie Zurüweiſung Einzelner bei uns vorgebrat waren. Indeß, ehe wir nun weiter etwas vornehmen, erlaube i mir vorher, Ew. Exceenz, ganz unterthänigſt zu bien, uns au ferner gnädigſt zu unterſtüen, damit wir nun au wirkli an das Ziel gelangen können. Weder die Beiträge zur Gründung, no die vierteljährigen zur Erhaltung nd, na einer genauen Berenung hinreiend, um die Anſtalt ins Leben zu rufen und im Leben erhalten zu können, und do iſt das Bedürfniß einer ſolen Anſtalt in Frankenhauſen jedenfas ſehr groß; denn der Mangel, die Noth ſo vieler Eltern auf der einen Seite, ſowie die Verwahrloſung, die daran  knüpfende Rohheit und Sienlogkeit der zarteſten Jugend auf der andern Seite iſt unbereibli groß, ſo daß iſt Ret, wenn nit dagegen geſteuert wird, von der Zukun viel zu fürten iſt.

I habe manifa Gelegenheit das o an das Unglaublie grenzende Elend in Augenein zu nehmen und darf deshalb Ew. Exceenz mit gutem Gewien verern, da das oben Geſagte duraus nit übertrieben iſt. Gar häufig iſt mein Herz vöig zerrien ob des „A und Wehe" das mir entgegengeſeufzt wird, ob der Thränen, die mir entgegen geweint werden; do Ew. Exceenz wien ſoles on, und z:e ſo freudige Bereitwiigkeit unſer Unternehmen zu unterſtüen gab mir die önſte Bürga für das väterlie Wohlwoen, mit welem Ew. Exceenz, wie für das Heil aer Unterthanen des warzburgien Landes, ſo au für Frankenhauſens Bewohner Sorge tragen; i hege darum au nur die freudigſte und zuvertliſte Hoffnung für die Verwirkliung des erwähnten Unternehmens, wenn i jet von neuem Ew. Exceenz unterthänigſt bie:

Ew. Exceenz woten die Gnade haben, und Si bei Sr. Durlaut dem regierenden Fürſten und Herrn für die Entſtehung und Erhaltung einer Kinder-Verwahr-Anſtalt, wele zum Zwee hat, nit bloß für geiſtige und körperlie Ausbildung armer Kinder von 2 bis zu 6 Jahren theils unentgeldli theils gegen eine kleine Entädigung Sorge zu tragen, ſondern au, wenn es  irgend erreien lä, Kinder von 6 bis zu 14 Jahren in jeder Hint zu überwaen; gnädigſt zu verwenden; daß uns nit blos die höſte Genehmigung, ſondern au von Sr. Durlaut eine gnadenvoe Unterſtüung zur Gründung und Erhaltung einer ſolen Anſtalt zu Theil werde.

Im Voraus darf i für eine ſole gnädigſt ertheilte Genehmigung und Unterſtüung von Sr. Durlaut die unterthänigſte und tief gefühlteſte Anerkennung, wie für die gnädige Verwendung von Ew. Exceenz, die unterthänigſte, freundliſte Dankbarkeit und begeiſterte Liebe aer edlen Herzen Frankenhauſens zu ern, um ſo mehr, als man wie on erwähnt, größtentheils mit Enthuasmus für ein ſoles Inſtitut unterzeinete, wie au Ew. Exceenz aus der Abri der Unterzeinungen, wele mit einzuien, i mir unterthänigſt erlaube, erſehen können.

Einen ausführlien Plan über die Einritung der beabtigten Anſtalt werde i, wenn Ew. Exceenz befehlen, demnäſt einreien; für jet habe i einen ſolen no nit aufgerieben, weil i meine, daß die ganze Einritung  na dem Locale, weles wir aber no nit haben, beſonders aber na den Einnahmen riten müsſte; überhaupt werde i, ſo bald die Anſtalt wirkli ins Leben getreten und es Ew. Exceenz nit unangenehm iſt, ſo o, als mögli einen ſpezieen Berit über das Leben und Wirken derſelben einſenden; damit Ew. Exceenz in der Gewienhaigkeit und dem freudigen unerüerlien Eifer, mit welem i und meine Verbündeten uns bemühen werden, Gutes zu affen, dem Staate nüli zu ſein, zuglei den feſten Wien uns für das gnädige Wohlwoen Ew. Exceenz fortwährend dankbar und Ihrer Gnade würdig zu zeigen, erkennen können.

Mit dieſer aufritigen Vererung lege i nomals meine unterthänige Bie an das edle Herz von Ew. Exceenz, flehe zu Go, er woe Ew. Exceenz no lange in der kräigen und liebevoen Wirkſamkeit für das Vaterland erhalten, und verharre mit der tiefſten Ehrfurt einer gnädigen Zuri von Ew. Exceenz entgegen als Ew. Exceilenz unterthäniger Diener,

Adolph Martini, Diaconus.

Verbunden mit der Genehmigung der Gründung einer Kinderbewahranstalt durch Fürst Friedrich Günther waren die Auflagen zur Ausarbeitung eines Statuts und die Bildung eines Vorstandes aus sechs Personen zur Verwaltung der Anstalt. Noch bevor das Statut und der Vorstand am 19.02.1847 ihre Genehmigung durch den Fürsten und seine Regierung fanden, konnte Diakon Friedrich Adolf Martini am 05. Februar 1847 zur Eröffnung der Kinderbewahranstalt schreiten. Dazu beigetragen hatte das unerwartet hohe Spendenaufkommen von insgesamt 50, meist wohlhabenden Spendern, unter diesen die gesamte fürstliche Familie.

Die Spenden ermöglichten im ersten Jahr des Bestehens, einen fast ausgeglichenen Haushalt (2.026 Taler Einnahmen zu 1.924 Taler Ausgaben) vorlegen zu können. Doch schon im zweiten Jahr machte sich ein Defizit bemerkbar. Martini hatte zwar die weitaus meisten Spender dazu bringen können, auch für alle Folgejahre des Bestehens einen jährlichen Beitrag zu leisten, allerdings viel dieser geringer aus, als die Einmalspende zur Gründung. Zudem stieg die Zahl der betreuten Kinder von 1847 = 30 auf 1849 = 80, um sich in den kommenden Jahren dann bei etwa 60 bis 70 Kindern einzupendeln.

Als Vorstandsvorsitzender reagierte Diakon Martini mit einem Appell an den Fürsten und seine Regierung, die einmal ins Leben gerufene gemeinnützige Sache dauerhaft finanziell zu unterstützen. Fürst Friedrich Günther und seine Familie ließen diesen Appell nicht ungehört verhallen und sagten im eigenen wie im Namen ihrer Regierung eine alljährlich zu leistende Unterstützung zu.

Zum Leidwesen für Diakon Martini hatten sich inzwischen die politischen Verhältnisse im Fürstentum etwas geändert. Sein großer Gönner und Förderer, Minister von Witzleben, hatte die Revolution von 1848/1849 politisch nicht überlebt und musste aus seinen Ämtern scheiden. Fürst Friedrich Günther ließ Diakon Martini mitteilen, dass er dessen Gesuch um eine stabile und ausreichende Finanzierung an den neu zusammengetretenen Landtag zur Entscheidung übergeben habe. Der Landtag sah jedoch keine Notwendigkeit, weitergehende Zusagen auszusprechen und betrachtete die seitens des Fürsten vor der Revolution eingegangenen Verpflichtungen als ausreichend an. Eine höhere Förderung sei eine Privatangelegenheit des Fürsten.

Nach dieser Entscheidung des Landtages des Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 1852 war Martini der Verzweiflung nahe. Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen fast stetig. In dieser Situation raffte sich der Stadtrat auf und zahlte ab diesem Jahr einen jährlich neu festzulegenden Zuschuss in den Haushalt der Anstalt ein. Er übernahm damit den Part, den Martini eigentlich dem Landtag zugedacht hatte. Dennoch glaubte Martini daran, die hohen, seitens des Vorstandes im Statut festgeschriebenen Ansprüche umsetzen zu können. Hierzu gehörten die Öffnungszeiten der Anstalt. Je nach Jahreszeit galt: von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, von Montag bis Samstag, an Sonn- und Feiertagen bis Mittag. Für mittelose Eltern war die Unterbringung ihrer Kinder kostenlos. Nur finanziell gut gestellte Eltern hatten einen Beitrag zu entrichten. Kleidung wurde gestellt und war weitgehend einheitlich. Erst in den überarbeiteten Statuten ab den 1870er Jahren - nach Martinis Tod - mussten aus finanziellen Erwägungen Abstriche in den Öffnungszeiten gemacht werden.

Neben der Arbeit für die Kinderbewahranstalt, die sich Friedrich Adolf Martini im vollen Bewusstsein von Arbeitsaufwand und Verantwortungsbewusstsein aufgeladen hatte, erwarteten ihn als Mann der Kirche weitere Aufgaben. Auf Grund der Erkrankung des amtierenden Superintendenten Dr. Thierbach (1768 - 1851) übernahm er einige von dessen Aufgabenbereichen, wie z. B. die Inspektion aller Schulen in der Schwarzburg-Rudolstädtischen Unterherrschaft Frankenhausen. Etwa zur gleichen Zeit wurde er zum Mitglied der Abteilung für Kirchen- und Schulsachen im Ministerium des Innern des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt ernannt. Ebenso wurde er Mitglied des Landeskirchenrates. Nachdem er 1852 Archidiakonus geworden war, wurde er 1857 zum Superintendenten bestellt.

Anlässlich seines 50-jährigen Thronjubiläums 1864 verlieh ihm Fürst Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt (1793 - 1867) in seiner Eigenschaft als höchster Repräsentant der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schwarzburg-Rudolstadt den Titel Oberpfarrer und übertrug ihm das damit verbundene Oberpfarramt am 10. Oktober des gleichen Jahres. Seine Tätigkeit in der Ministerialabteilung für Kirchen- und Schulsachen bewogen ihn, der Kinderbewahranstalt eine Elementarschule anzugliedern und zwei Lehrer einzustellen. Damit kam der Kinderbewahranstalt nun auch eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung der Kinder auf das schulische Leben zu.

Dem allseits anerkannten Wirken von Superintendent Martini setzte der Tod am 26.09.1872 ein Ende. Wie schwer sein Verlust für den Fortbestand der Kinderbewahranstalt zunächst erschien, machte Finanzrat von Bamberg, der die Amtsgeschäfte vorerst kommissarisch übernahm, im Februar 1873 deutlich:

Die hiege Kinderbewahranſtalt hat im Jahre 1872 einen weren wohl unerſelien Verluſt erlien dur den Tod ihres Gründers und Erhalters, des Herrn Superintendenten Martini. Das frühe Hineiden desſelben ni umſo mehr in das Leben und Fortbeſtehen der Anſtalt ein als die pekuniären Verhältnie derſelben am Ende des Jahres 1871 ſo beſorgli waren, da ohne hinzutretende beſondere Hülfe der Voru des Caenführers immer größer zu werden drohte und als der Vorſtand der Anſtalt nit mehr ſo vozählig war, als es die Statuten verlangen. Leterer beſtand aus H. Superintendent Martini, H. Kaufmann Lürmann und dem gehorſamſt Unterzeineten.

Als H. Superintendent Martini ſtarb, hae au inzwien ein hartnäiges Augenleiden des H. Lürmann dieſem die aktive Thätigkeit als Caerer des Vorſtandes unmögli gemat und ſo ſtand der gehorſamſt Unterzeinete ganz aein, nit ohne bange Beſorgniß, ob er im Stande ſein werde, die Anſtalt fort zu erhalten, die für unſere Frankenhäuſer Verhältnie ein Bedürfnis iſt und on viel Segen für die Kinder der Eltern gehabt hat, wele ihren Unterhalt in den Knopf- und Cigarrenfabriken ſuen müen.

Mit dem feſten Wien eine ſole wohlthätige Anſtalt nit unter gehen zu laen, war neben der Verwaltung der ... Geäe, wele die Anſtalt erfordert, mein Bemühen darauf geritet, zunäſt die pekuniären Verhältnie zu ordnen und in einen ſolen Status zu bringen, da das Jahr 1872 nit mit einem Defizit ſondern mit einem kleinen Caenbeſtand abgeloen werden konnte.

Ein hoherziger Freund der Anſtalt gab im Jahre 1872 ein Geenk von 350 Talern, weles einen neuen Beweis für das tröſtende Wort: wenn die Noth am größten, iſt die Hülfe am näſten, darbot, gleizeitig aber au die Bewohner unſerer Stadt, wele ſämtli nur 148 Taler 13 Silbergroen 5 Pfennig beiſteuern, beämen konnte!

Außerdem iſt es mir gelungen, no einige Beträge für die Cae zu gewinnen, von denen i nur 14 Taler Überuß von der Weihnatsbeerung erwähnen wi. Obwohl der Vorſtand nit durgehends der Ant war, da jedes Jahr eine Weihnatsbeerung ſtafinden ſoe, war dieſelbe do herkömmli geworden. Der gehorſamſt Unterzeinete war jedo im vorigen Jahre der Ant, da die Beerung zu unterbleiben habe, da die Anſtalt bei dem erlienen Verluſte ihres Gründers eher trauern als ein Freudenfeſt veranſtalten ſote.

Da trat aber der Umſtand dazwien, da 1872 die Anſtalt gerade 25 Jahre beſtand und H. Superintendent Martini in ſeiner Anſprae am Weihnatsfeſte 1871 darauf hingewieſen hae und er in ſeinem Wien gehandelt wurde, wenn man Zeitabni nit ſpurlos vorüber gehen ließ. Deshalb unternahm i die beſondere Coecte für die Chriſtbeerung, benute die Gelegenheit um am Hauſe der Anſtalt eine Gedenktafel an den Gründer der Anſtalt affigieren zu laen und konnte dur ſparſamere Austeilung der Gaben den gedaten Überu ermöglien.

Bezügli der Wiederbeſeung des Vorſtandes glaube i no 5 Männer gefunden zu haben, die mit Interee für die Sae die Ehrenämter zu bekleiden geneigt ſein werden. Es nd dieſes H. Diakonus Sönau, H. Bürgermeiſter Müer, H. Kaufmann Aug. Hornung, H. Dr. Manniske und H. Kaufmann Liermann(?), der als beratendes Mitglied dem Vorſtande treu bleiben wi, die Caen Führung aber an den H. Kaufmann Hornung abgetreten hat.

So glaube i das Lebensiff der Anſtalt aus den Sturmeswogen wieder in den eren Hafen gelenkt zu haben, obwohl die Anſtalt, ein Kind der Sorge und Freude, no nit ſo erſtarkt iſt, da es nit wieder neuen Gefahren ausgeſet ſein könnte. Der Stadtrat hier hat bei ſeinem Etat pro 1873 eine größere Summe für die Anſtalt verwiigt als er früher gegeben hat, aber die freiwiigen Gaben werden immer kleiner und i wage deshalb an Fürſtlies Miniſterium unter Vorlegung der Renung pro 1872 die gehorſamste Bie zu riten: pro 1873 die jedes Jahr gnädigſt verwiigten 100 Taler zur Einhebung anzuweiſen und wenn irgend mögli, dieſen Betrag zu erhöhen, da  der Organiſationsplan der Anſtalt do nit auf gefäigen hoherzigen Gaben baeren kann und darf.

In dieſer Hoffnung zeine i mi als Eines Fürſtlien Miniſteriums gehorſamster v. Bamberg.

Die Hoffnung sollte von Bamberg nicht täuschen. Die finanzielle Unterstützung für Martinis Lieblingswerk wurde fortgesetzt.

Ingrid Mansel und Dr. Ulrich Hahnemann

Quellen- und Literaturangaben:

Superintendent Friedrich Adolf Martini, in: Aus vergangenen Tagen, Heft 2, Frankenhausen um 1905, Seite 13-15. Stadtarchiv Bad Frankenhausen: Bestand 1/11 D-18a: Personalakte Superintendent Martini, 1854-1872 und 1/V-381: Jubiläumsband Kinderbewahranstalt 1847-1907.
Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt: Akten des Fürstlichen Ministeriums, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen, C/V H Nr. 3: die Kleinkinderbewahranstalt zu Frankenhausen „Martinistift" 1846-1922.

Abkürzungen: H = Herr; E.W. = Euer Wohlgeboren

 

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